Die Stadt Langelsheim unterstützt gemäß der seit 2002 gültigen Jugend- und Sportförderrichtlinie die örtlichen Sportvereine und unterhält eigene Sportanlagen. Damit soll sie ihren Einwohnerinnen und Einwohnern - insbesondere den Jugendlichen - eine bedarfsgerechte Ausübung des Leistungs-, Breiten- und Freizeitsports ermöglichen.Um dies zu gewährleisten, stellt die Stadt Langelsheim jedes Jahr finanzielle Mittel zur Förderung der Jugend und des Sports zur Verfügung. Die Zuschüsse teilen sich in Jugendförderung und Sportförderung auf, wobei ersteres Zuschüsse für Fahrten und Lager, sowie die allgemeine Jugendgruppenförderung beinhalten.Die Sportstätten der Stadt Langelsheim werden den örtlichen Vereinen nach Maßgabe der abgeschlossenen Nutzungsverträge im Rahmen der Belegungspläne kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Sportförderung dient somit in erster Linie zur Unterhaltung und Bewirtschaftung vereinseigener Gebäude bzw. Gebäudeteile, die unmittelbar den Zwecken des Sports dienen.In der Randspalte auf der rechten Seite finden Sie nähere Informationen zur Jugend- und Sportförderrichtlinie der Stadt Langelsheim, sowie die entsprechenden Zuschussanträge.
Jugend- und Sportförderrichtlinie (PDF, 65 kB)
Antrag Fahrten - Lager - Wanderungen (Jugend- und Sportförderrichtlinie) (PDF, 232 kB)
Teilnehmerliste - Antrag Fahrten - Lager - Wanderungen (Jugend- und Sportförderrichtlinie) (PDF, 42 kB)
Antrag Förderungszuschuss Jugendgruppe (PDF, 316 kB)
Antrag Förderungszuschuss Jugendgruppe - Erhebungsbogen (PDF, 607 kB)
Antrag Förderungszuschuss Jugendgruppe - Mitgliederliste (PDF, 364 kB)
Antrag Zuschuss vereinseigene Gebäude (PDF, 341 kB)
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