Die kommunale Kinder- und Jugendsozialarbeit erhält ihren Auftrag aus § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).
Hier wird das Recht junger Menschen, also aller Menschen unter 27 Jahren, auf Angebote zur Förderung ihrer Entwicklung formuliert. Dabei haben sich die Angebote laut Absatz 1 Satz 2 an den Interessen junger Menschen zu orientieren, sollen von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.
Dadurch soll eine Befähigung zur Selbstbestimmung sowie zur Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft und sozialem Engagement möglich werden. Absatz 2 betont dabei die besondere Verantwortung die von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ausgeht.
Analyse der offenen Jugendarbeit
Offenes Beratungsangebot
Gesamtorganisation und Durchführung von Veranstaltungen
Unter diesen Punkt fallen die Angebote zur Freizeitgestaltung in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur, die in Form von Tagesveranstaltungen, Ausflügen und Seminaren stattfinden können.
Beruhend auf dem originären Auftrag von Jugendpflege sind diese Angebote für alle Kinder und Jugendlichen des Stadtgebietes Langelsheim, Herkunft und Bildungsschicht, zugänglich.
Die Teilnahmegebühren sind so berechnet, dass auch Kindern aus sozial schwächeren Familien eine Teilnahme ermöglicht wird. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einzelne Veranstaltungen der Jugendpflege über das Bildungs- und Teilhabepaket zu finanzieren.
Veranstaltungsmeldung (PDF, 138 kB)
Jugend- und Sportförderrichtlinie (PDF, 65 kB)
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