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© Stadt Langelsheim 

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Beistandschaft
[Nr.99016001000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Zuständig

Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-0
Fax:
+49 5321 76-696
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Beistand- und Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss
Hochwald, Diana
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-725
Fax:
+49 5321 7699-725
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Raum:
-
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Fachgruppe - Beistand- und Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss
Klett, Marion
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-297
Fax:
+49 5321 7699-297
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Raum:
312
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Fachgruppe - Beistand- und Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss
Kopetzki, Heidi
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-516
Fax:
+49 5321 7699-516
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Raum:
306
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Fachgruppe - Beistand- und Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss
Reisner, C.
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-517
Fax:
+49 5321 7699-517
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Raum:
302
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Fachgruppe - Beistand- und Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss
Wolter, Susanne
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar
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Telefon:
+49 5321 76-457
Fax:
+49 5321 7699-457
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Raum:
300
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