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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Was erledige ich wo?

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Bewohnerparkausweis Erteilung
[Nr.99108001001000 ]

Leistungsbeschreibung

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Zuständig

Stapelner Straße 8
38644 Goslar
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Telefon:
+49 5321 376-930
Fax:
+49 5321 7699-930
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EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1357639081707-012085370
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Kontakt

Fachgruppe - Verkehrssicherung
Willerbach, Torsten
Stapelner Straße 8
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+49 5321 76-99920
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3.1 / 8
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