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© Stadt Langelsheim 

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Obdachlosenhilfe
[Nr.99107024018000 ]

Leistungsbeschreibung

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständig

Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-0
Fax:
05326 504-77
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Kontaktformular
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Kontakt

Amt für Ordnung und Soziales
Gewerbeabteilung, Märkte und sonstige Veranstaltungen, Schädlingsbekämpfung, Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden
Harzstraße 8
38685 Langelsheim
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Telefon:
05326 504-42
Fax:
05326 504-44
Raum:
013
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