Wahlperiode vom 01.11.2021 bis 31.10.2026
Der Rat der Stadt, als Hauptorgan der Gemeinde, wird von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Die Ratsmitglieder haben als ehrenamtlich Tätige nach § 55 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Näheres dazu wird in der Aufwands- und Entschädigungssatzung geregelt. Neben diesen gewählten Ratsfrauen und Ratsherren ist die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister Mitglied kraft Amtes. Der Aufgabenkatalog des Rates ergibt sich aus § 58 NKomVG.
Sie können sich hier alle Ratsmitglieder der laufenden Wahlperiode anzeigen lassen. Wählen Sie dazu bitte oben im Auswahlfeld die Kategorie Ratsmitglieder aus. Durch Anklicken des Namens gelangen Sie zur Detailansicht des jeweiligen Ratsmitgliedes.
Gemäß § 57 NKomVG können sich zwei oder mehr Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung des Rates.
In der laufenden Wahlperiode sind im Rat der Stadt Langelsheim eine Fraktion (WGL) sowie drei Ratsgruppe (SPD/FDP, CDU/WGH, Bündnis90/DieGrünen/Die Linke) vertreten. Die Fraktionsmitglieder der einzelnen Parteien finden Sie hier mit Adressen aufgelistet. Wählen Sie hierfür bitte oben im Auswahlfeld die jeweilige Partei aus. Durch Anklicken des Namens gelangen Sie zur Detailansicht des jeweiligen Mitgliedes.
Zurück
Hauptsatzung (PDF, 105 kB)
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss .... (GO-Rat) (PDF, 171 kB)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - NKomVG »