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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

LEADER-Förderprogramm

Die hier aufgeführten Projekte werden über das LEADER-Programm gefördert.

Umgestaltung des Gowische Parks zum Energiepark in Wolfshagen im Harz

Auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.08.2015 (Nds. MBl. Nr. 32/2015 S. 1094) und der §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung erfolgt die Förderung des Projekts zur „Umgestaltung des Gowische Parks zum Energiepark - 1. Bauabschnitt“.

Die Förderung erfolgt für die Durchführung folgender Einzelmaßnahmen des Projekts:

  • Erneuerung des Parkeingangsbereichs
  • Errichtung einer Sonnenterasse im Plaza-Bereich
  • Umbau des ehem. Busparkplatzes zu einem Caravan-Stellplatz
  • Erneuerung der Bepflanzung und der Parkbeleuchtung

An diesem Vorhaben – gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (PFEIL, Fördermaßnahme LEADER) – beteiligt sich die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Der Zuwendungsbescheid für das Projekt ist am 05.02.2020 ergangen.

Träger des Projekts ist die Stadt Langelsheim.



Erneuerung und Attraktivitätssteigerung des Kurparks der Bergstadt Lautenthal

Auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.08.2015 (Nds. MBl. Nr. 32/2015 S. 1094) und der §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung erfolgt die Förderung des Projekts zur „Erneuerung und Attraktivitätssteigerung des Kurparks der Bergstadt Lautenthal“.

Die Förderung erfolgt für die Durchführung folgender Einzelmaßnahmen des Projekts:

  • Erneuerung der Fassade, der Außen- und Innenanstriche sowie der Außentüren und –fenster der Wandelhalle
  • Erneuerung der Dachkonstruktion sowie der Dachbeläge der Wandelhalle & des Musikpavillions
  • Erneuerung der elektrischen Anlagen der Wandelhalle & des Musikpavillions inkl. freiem WLAN
  • Erneuerung der Wege/Plätze sowie der Installation einer Wegbeleuchtung

An diesem Vorhaben – gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (PFEIL, Fördermaßnahme LEADER) – beteiligt sich die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Der Zuwendungsbescheid für das Projekt ist am 09.04.2019 ergangen.

Träger des Projekts ist die Stadt Langelsheim.



"Astfeld bewegt sich - Gemeinschaftlich aktiv mit Boule und Schach"
Errichtung einer Boulebahn und eines Außenschachfeldes auf dem Gelände zwischen Schule und Kindergarten

Auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung LEADER des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07. August 2015 und der §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung erfolgt die Förderung des Projektes "Astfeld bewegt sich - Gemeinschaftlich aktiv mit Boule und Schach" im Stadtteil Astfeld.

An diesem Vorhaben – gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (PFEIL, Fördermaßnahme LEADER) – beteiligt sich die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Der Zuwendungsbescheid für die Errichtung einer Boulebahn und eines Außenschachfeldes auf dem Gelände zwischen Schule und Kindergarten ist am 03.04.2019 ergangen.

Den diesbezüglichen Projektsteckbrief können Sie

einsehen.

Träger des Projektes ist der Bürgerverein Astfeld Herzog Juliushütte e.V.

Neugestaltung eines Werkraums in einen Gemeinschaftsraum in der Grundschule Astfeld

Auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung LEADER des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07. August 2015 und der §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung erfolgt die Förderung der Neugestaltung eines Werkraums in einen Gemeinschaftsraum in der Grundschule im Stadtteil Astfeld.

An diesem Vorhaben – gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (PFEIL, Fördermaßnahme LEADER) – beteiligt sich die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Der Zuwendungsbescheid für die Neugestaltung des Werkraums in der Grundschule in Astfeld ist am 06.11.2017 ergangen.

Den Projektsteckbrief zur Umgestaltung des Werkraums können Sie 

einsehen.

Träger des Projektes ist der Bürgerverein Astfeld Herzog Juliushütte e.V.

Neuanlage eines Spielplatzes inkl. der Ausstattung mit Spielgeräten im Bereich des DGH Hahausen zur Entwicklung lokaler Angebote und zur Verbesserung der Daseinsvorsorge

Auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 02. Dezember 2021 sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 01.03.2023 (Nds. MBl. Nr. 10/2023 S. 236) und des Nds. ELER_Fördergesetztes (NEFG) sowie der VV zu § 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eruropäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 352 S. 1), geändert durch Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 02.07.2020 (ABl. EU Nr. L 215 S. 3) sowie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Verordnung (EU) Nr. 651/2024 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen miz dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ABl. EU Nr. L 187 S. 1), geändert durch Verordnung (EU) 2017/1084 der Kommission vom 14.06.2017 (ABl. Nr. L 156, S. 1) erfolgt die Förderung des Projekts "Neuanlage eines Spielplatzes inkl. der Ausstattung mit Spielgeräten im Bereich des DGH Hahausen zur Entwicklung lokaler Angebote und zur Verbesserung der Daseinsvorsorge".

Die Förderung erfolgt für die Durchführung folgender Maßnahme des Projekts:

  • Neuanlage eines Spielplatzes inkl. der Ausstattung mit Spielgeräten im Bereich des DGH Hahausen zur Entwicklung lokaler Angebote und zur Verbesserung der Daseinsvorsorge

An diesem Vorhaben – gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums nach dem Förderkonzept Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionaler Akteur:innen (KLARA 2023 - 2027) – beteiligt sich die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Der Zuwendungsbescheid für das Projekt ist am 18.10.2023 ergangen.

Träger des Projekts ist die Stadt Langelsheim.