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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

07.03.2022

Bebauungsplanung im Stadtteil Lutter am Barenberge

Die Stadt Langelsheim beabsichtigt, am westlichen Ortsrand des Stadtteils Lutter am Barenberge zwischen der Bachstraße im Norden und der Frankfurter Straße (Bundesstraße 248) im Süden ein neues Wohnbaugebiet auszuweisen. Zu diesem Zweck erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung „Gänsewinkel“ im Stadtteil Lutter a. Bbge.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Diese frühzeitige Unterrichtung erfolgt am Mittwoch, dem 16.03.2022, um 18.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Langelsheim, Harzstraße 8, 38685 Langelsheim, im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Wirtschaft. Es wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Es wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Für den Besuch im Rathaus gilt die Beachtung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Ein entsprechender Nachweis ist beim Betreten vorzulegen. Außerdem ist eine FFP2-Maske zu tragen. Das Tragen dieser Maske ist nicht während der Sitzung erforderlich, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.