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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

29.01.2021

Stadt Langelsheim registriert vermehrt Beschwerden über Hundekot auf den öffentlichen Straßen

Neben vielen Beschwerden, die dem Amt für Ordnung und Soziales der Stadt Langelsheim in letzter Zeit verstärkt mitgeteilt wurden, bestätigen auch eigene Ermittlungen, dass die Verunreinigungen der Gehwege sowie des angrenzenden Begleitgrüns durch Hundekot zunehmen.

Aus gegebenem Anlass erinnert die Stadt Langelsheim daher an die Einhaltung der Hundehalterpflichten.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge zu tragen haben, dass die öffentlichen Straßen, Gehwege, Anlagen, Kinderspielplätze und dergleichen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Dieses ist insbesondere aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen unabdingbar. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind nach der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Langelsheim verpflichtet, den von ihren Tieren abgelegten Kot unverzüglich zu beseitigen.

Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Die Stadt Langelsheim fordert alle Hundehalterinnen und Hundehalter zur Rücksichtnahme auf. Denn ein gepflegtes Stadtbild stellt nicht nur ein Aushängeschild einer jeden Stadt dar, sondern trägt auch zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität bei. Bitte helfen Sie mit, dieses Ziel zu erreichen, indem Sie Ihren Verpflichtungen aus der Verordnung nachkommen.