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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

Bekanntmachung von Auftragsvergaben der ehem. Samtgemeinde Lutter am Barenberge

§ 20 Absatz 3 VOB/A und § 19 Absatz 2 VOL/A

Zur Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren für Bauaufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf Internetportalen oder ihren Internetseiten zu veröffentlichen sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) bei

a) beschränkten Ausschreibungen einen Wert von 25.000 EUR (netto)
b) freihändigen Vergaben einen Wert von 15.000 EUR (netto)
 
überschreitet:
  • Name des Auftragsgebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten
  • Name des beauftragten Unternehmens, soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren
  • Vergabeart
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitraum der Leistungserbringung

Die Samtgemeinde Lutter am Barenberge hat sich entschieden, die erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Sollten entsprechende Vergaben vorliegen, werden Ihnen diese unten aufgeführt.

Auftragsvergabe für einen Einsatzleitwagen (ELW) für die Freiwillige Feuerwehr